Fahrerlaubnisklasse T
Zugmaschinen
- für land - oder forstwirtschaftliche Zwecke
- bauartbestimmte Höchstgeschwindigkeit max. 60 km/h
( Nur für Fahrer ab 18 Jahren )
- für Fahrer unter 18 Jahren gilt :
bauartbestimmte Höchstgeschwindigkeit max. 40 km/h
- auch mit Anhänger
Selbstfahrende Arbeitsmaschinen oder selbstfahrende Futtermischwagen
- für land – oder forstwirtschaftliche Zwecke
- bauartbestimmte Höchstgeschwindigkeit max. 40 km/h
- auch mit Anhänger
Mindestalter : 16 Jahre
Ausbildung : in Theorie und Praxis
Prüfung : in Theorie und Praxis
Eingeschlossene Klassen : L und AM
theoretischer Unterricht :
Bei Ersterteilung :
- 12 x 90 Minuten Grundstoff
- 06 x 90 Minuten Zusatzstoff der Klasse T
Bei Erweiterung :
- 06 x 90 Minuten Grundstoff
- 06 x 90 Minuten Zusatzstoff der Klasse T
praktischer Unterricht :
Übungsstunden : nach Bedarf